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Webinar-Series: Europes Green Transition in the Textile Sector

Aktuelles
25.01.2024

Webinar-Series: Europes Green Transition in the Textile Sector

Hinweis: Diese Webinarreihe findet auf Englisch statt

The webinar series of The Partnership for Sustainable Textile and the Green Button on upcoming legislation under the EU Textile Strategie continues!

Ecodesign for Sustainable Products Regulation: A Game Changer for the Textile Sector?

Join us and FABRIC on 31st of January from 10am CET on for the third session of the webinar series. This time, we will shed a light on the Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR). Hear from experts and stakeholders what is coming and how to be best prepared. Is the regulation going to be a game changer for the textile sector?

Registrations are possible via this link. An overview of the upcoming webinar sessions can be found here.

On 31st of January, Tim Becker (REACHLaw), Roman Houlbreque (retraced) and Gabrielle Shiner-Hill (bureau_555) will share their knowledge with us on the ESPR as well as on the Digital Product Pass (DPP). The session will delve into the textile-specific aspects of the ESPR and provide insights into the evolving discussions around the DPP at the EU level, helping brands and suppliers prepare for the impending Regulation’s impact on the textile industry.

The initial proposal of the EU Commission on the ESPR was published on March 30, 2022. Trilogue negotiations followed in 2023 and a compromise between Parliament and Council was found in December 2023. While many of the details still need to be regulated in delegated acts in the coming years, the regulation is expected to be adopted in Q1 2024.

This regulation, a cornerstone of the EU’s Green Deal, extends the scope of the existing Ecodesign Directive to cover a broader range of products, including textiles. It seeks to introduce ecodesign requirements for specific product groups, with a focus on improving circularity, energy performance, and other environmental sustainability aspects. Textiles are prioritized as a product group. The ESPR mandates ecodesign requirements for product performance and information disclosure while addressing concerns such as the destruction of unsold products. In fact, recent amendments have strengthened the proposed ban on the destruction of unsold goods for certain specified sectors, including textiles and footwear. Furthermore, the webinar will explore the concept of the Digital Product Passport (DPP), which aims to standardize product information, enhance traceability, and support repair and recycling efforts.

 

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Steuerungskreis wieder komplett

Beitragsbild Steuerungskreis, Symbolbild
Aktuelles
17.01.2024

Steuerungskreis wieder komplett

Durch die der Nachwahl kurz vor Weihnachten sind alle Sitze des Steuerungskreises des Bündnisses für nachhaltige Textilien wieder besetzt.

Kilian Dieckhoff, Geschäftsleitung der Karl Dieckhoff GmbH & Co. KG, konnte die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. Damit ist der neue Steuerungskreis komplett. Eine Übersicht über das gesamte Steuerungsgremium und seine Aufgaben finden Sie hier. 

Grund für die Nachwahl war die Insolvenz des Mitgliedsunternehmens Deerberg GmbH, wodurch dessen gewählte Vertreterin Katrin Kinza als Mitglied des Steuerungskreises ausscheiden musste. Die Wahl des vakanten Sitzes in der Akteursgruppe Wirtschaft fand  im Dezember 2023 statt und ist nun abgeschlossen.  

Kilian Dieckhoff freut sich auf seine Amtszeit im Steuerungskreis:  

 „Das Textilbündnis – mit seinen unterschiedlichsten Akteursgruppen – war zu seiner Gründungszeit sicherlich sehr außergewöhnlich und ist dies auch bis heute. Es hat bei vielen das Verständnis füreinander befördert und auch dadurch einiges bewegt. 
Es hat sich nun viel verändert. In der Textilbranche gelten neue Rahmenbedingungen. Auch das Textilbündnis muss sich daher immer wieder in Frage stellen und neu ausrichten. 

Ich hoffe hier einige Impulse setzen zu können und freue mich, diesen Prozess im Steuerungskreis offen und konstruktiv mitzugestalten zu dürfen. Vielen Dank.” 

 Auch das Textilbündnis freut sich auf die Zusammenarbeit! 

 

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Geschlechtergerechtigkeit und Rechte von Arbeiter*innen im Textilsektor

Aktuelles
09.01.2024

Geschlechtergerechtigkeit und Rechte von Arbeiter*innen im Textilsektor

Fachdelegation zu Besuch in Indien

Es war zugleich ein bewegender und bestätigender Moment für die deutsche Fach-Delegation in Indien, als Thivya Rakini, die Vorsitzende der Tamil Nadu Textile and Common Labour Union (TTCU), über die Beweggründe ihrer Arbeit berichtete: über die gravierenden Missstände in der indischen Textilbranche, die von Unterbezahlung, sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz bis hin zu Todesfällen durch Gewalt von Vorgesetzten reicht. Die Antwort der TTCU darauf ist das erste rechtsverbindliche Abkommen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, welches die von Dalit-Frauen geführte Gewerkschaft, gemeinsam mit der Asia Floor Wage Alliance und Global Labor Justice – International Labor Rights Forum, mit Modemarken und einer Fabrik in Südindien verhandelt hat: das Dindigul Agreement zur Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung. Seit April 2022 in Kraft zeige es bereits erste Erfolge, so Rakini. Der erste Fortschrittsbericht ist hier abrufbar.

Um sich diese genauer anzuschauen, machte sich im Dezember eine Fach-Delegation aus Deutschland von Delhi aus auf den Weg in die südindische Stadt Dindigul, um mit Stakeholdern des Dindigul Agreements in den persönlichen Austausch zu treten und Perspektiven der Ausweitung des Abkommens zu erörtern. An der Reise nahmen unter anderem Vertreter*innen von Mitgliedern des Textilbündnisses und vom Bündnissekretariat teil. Daneben reisten Vertreter*innen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), eine WZ-Referentin sowie eine BMAS-Vertreterin der deutschen Botschaft in Delhi mit. Organisiert wurde die Reise vom Sektorvorhaben „Soziale und ökologische Transformation von Textillieferketten“ (SV SETTS), welches das Sekretariat des Textilbündnisses stellt und im Auftrag des BMZ von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt wird.

Bündnisinitiative setzt sich für weitere Abkommen ein

Das Dindigul-Abkommen zielt darauf ab, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz zu eliminieren und wird auch vom Bündnis für nachhaltige Textilien unterstützt. Die im Oktober 2023 gestartete Bündnisinitiative „Advancing Worker-Led Agreements on Gender Justice“ baut auf dem Modell des Dindigul Agreements auf. Sie setzt sich dafür ein, dass weitere Modemarken und ihre Zulieferbetriebe solche Abkommen schließen, um zu einer positiven Veränderung der Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt im Textilsektor in Indien beizutragen. Die an der Delegationsreise teilnehmenden Verantwortlichen für die Bündnisinitiative konnten die Gelegenheit nutzen, um von den Erfahrungen der Stakeholder rund um das Dindigul-Agreement zu lernen, bereits erzielte Erfolge wie die Einrichtung eines Shop Floor Monitor Systems oder eines ausschließlich durch Frauen besetzten Internal Complaint Committees zu sehen und die Zusammenarbeit mit den Akteuren auf indischer Seite zu vertiefen.

Die Perspektive der Stakeholder im Fokus

Vor den Terminen im Süden des Landes hatte die Fach-Delegation bereits in Delhi weitere Akteure des Textilsektors getroffen. Ein wichtiges Ziel der Reise war es, die Perspektive der Stakeholder vor Ort genauer kennen zu lernen, um künftige Kooperationen – wie die gemeinsame Bündnisinitiative –  zielgerichteter anzubahnen und auszugestalten. So traf die Delegation zum Beispiel Vertreter*innen des indischen Textilministeriums, der ILO, der deutsch-indischen Handelskammer und UNDPs sowie der niederländischen Botschaft. Neben Geschlechtergerechtigkeit und Rechten von Arbeiter*innen im Textilsektor wurden dabei auch Perspektiven für eine Kreislaufwirtschaft und die EU-Textilstrategie thematisiert.

Bei einem Stakeholder Dialogue in Coimbatore konnte insbesondere die Perspektive lokaler und internationaler NGOs sowie lokaler Gewerkschaften genauer erörtert werden.  Gewerkschaftsvertreter*innen von TTCU diskutierten dort gemeinsam mit NGOs wie Asia Floor Wage Alliance, Cividep, Fair Wear Foundation, Ethical Trading Initiative sowie mit der Tiruppur Exporters’ Association (TEA), deren Vertreter*innen u.a. große Zulieferfabriken wie Eastman Exports betreiben, über strukturelle Hindernisse für mehr Rechte von Arbeitnehmer*innen, bessere Löhne und einen gewaltfreien Arbeitsplatz. Ergänzt wurde der Austausch durch die Sicht der einkaufenden Modemarken C&A und Primark, die in naheliegenden Fabriken Kleidung beziehen.

Das Team der Bündnisinitiative wird die gesammelten Einblicke nun nutzen, um von Erfahrungen des Dindigul Agreements zu lernen und dessen kollaborativen Ansatz zwischen allen Stakeholdern weiter zu verfolgen. Die Erfolge des Dindigul Agreements bereits nach einem Jahr und insbesondere die Arbeit von TTCU haben bei allen Teilnehmenden tiefen Eindruck hinterlassen.

Noor Naqschbandi, Programmleiter des SV SETTS, war ebenfalls Teil der Fach-Delegation und bewertet die Treffen mit Akteuren aus dem Textilsektor, Partnern aus der Entwicklungszusammenarbeit und Arbeitnehmervertreter*innen und die detaillierten Einblicke in den indischen Textilsektor positiv:

Wir sehen im Ergebnis des Dindigul-Agreement den Multi-Stakeholder-Ansatz bestätigt, den auch das Bündnis für nachhaltige Textilien verfolgt. Der Dialog mit Unternehmen und Zivilgesellschaft ist und bleibt zentral, um langfristig bessere Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie zu erzielen.“

 

 

Sollte Ihr Unternehmen Interesse an der Mitarbeit in der Bündnisinitiative „Advancing Worker-Led Agreements on Gender Justice“ haben, melden Sie sich gerne unter mail@textilbuendnis.com. Die Mitgliedschaft im Textilbündnis ist Voraussetzung für die Teilnahme an Bündnisinitiativen.

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Weihnachtsgruß an die Mitglieder

Weihnachtskarte des Textilbündnisses
Aktuelles
22.12.2023

Weihnachtsgruß an die Mitglieder

Liebe Mitglieder,

für uns alle geht ein entscheidendes Jahr zu Ende. Es war ein Jahr, in dem wir gezeigt haben, dass wir an einem Strang ziehen und die Neuausrichtung des Bündnisses mit Leben gefüllt haben. Dazu zählt der Review Prozess, der bis auf wenige bisher nicht veröffentlichte Berichte abgeschlossen ist, genauso wie die aggregierte Veröffentlichung der Lieferanten-Daten bis Tier 1. Zehn Projekte haben wir darüber hinaus in diesem Jahr gemeinsam entwickelt – die meisten davon stehen nun in den Startlöchern, manche haben bereits begonnen. Das gesamte Bündnissekretariat freut sich, dass wir diesen Meilenstein gemeinsam erreichen konnten und ist gespannt auf die Implementierung in den Produktionsländern. Auch wenn die Anforderungen für die Mitglieder und das Sekretariat aufgrund der neuen Prozesse hoch waren und die Umstände nicht immer einfach, haben wir damit viele entscheidende Dinge erreicht.

Die beiden diesjährigen Mitglieder-Veranstaltungen haben wir für den Beginn des Prozesses genutzt, Rechteinhaber*innen, Gewerkschaften und NGOs sowie Zulieferer aus dem globalen Süden und ihre Perspektive verstärkt einzubeziehen. In den Fokusthemen ist es uns gelungen, die Strategiekreise aufzusetzen sowie die Bündnisinitiativen (BI) zu entwickeln und anzustoßen. Hier sind insbesondere die BIs Mudem, CarePlattform, die BI Implementing Circularity zu nennen. Bei letztgenannter wurde am Beispiel einer capsule-Kollektion die Implementierung eines konkreten textilen Kreislauflaufs abgebildet und somit alle beteiligten Stakeholder – Brands, Fabriken, Sortierer und Recycler – auf die Design-Anforderungen der EU-Textilstrategie vorbereitet. Im Rahmen der BI Advancing Worker-Led Agreements on Gender Justice, die auf dem Dindigul Agreement zur Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt basiert, wurden nun Gespräche zwischen Brands, Zulieferbetrieben und Arbeitnehmer*innenvertretungen begonnen und die Verhandlung der Abkommen steht bevor.

Die Wahl des Steuerungskreises in diesem Jahr hat neue Dynamik in viele Prozesse gebracht: In den ersten beiden Sitzungen des neuen Steuerungskreises wurden bereits viele Entscheidungen gefällt und große Prozesse angestoßen, die uns im kommenden Jahr begleiten werden. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung eines Missionsstatements und die Überarbeitung des Corporate Designs.

Für mich geht damit ein sehr intensives und lehrreiches Jahr zu Ende. Ich möchte mich an dieser Stelle für Ihre Unterstützung als Mitglieder, die gute Zusammenarbeit mit dem Steuerungskreis und insbesondere bei dem Sekretariats-Team für die sehr gute Arbeit bedanken. Ebenfalls möchte ich den strategischen Partnern des Textilbündnisses einen großen Dank aussprechen.

Ihnen allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Linda Schraml

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9. Mitgliederversammlung des Textilbündnisses

Aktuelles
20.11.2023

9. Mitgliederversammlung des Textilbündnisses

Die EU-Regularien im Fokus

Die Mitglieder des Bündnisses für nachhaltige Textilien trafen sich im November in Köln zur 9. Mitgliederversammlung. Geprägt war der Austausch insbesondere von einem Thema: der neuen EU-Gesetzgebung für die Textilwirtschaft.

Die Leiterin des Textilbündnisses Linda Schraml berichtete am 1. Tag der Versammlung über die Ergebnisse der Bündnisarbeit im Jahr 2023. Dabei hob sie insbesondere die Bündnisinitiativen hervor, zu deren Teilnahme seit 2023 alle Mitglieder des Bündnisses verpflichtet sind:

„Unsere Bündnisinitiativen spielen eine wichtige Rolle für das Textilbündnis. Sie bieten uns die Möglichkeit, die Arbeits- und Produktionsbedingungen in den Produktionsländern direkt zu verbessern und in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und NGOs sowie den Akteuren vor Ort neue Lösungsansätze für bekannte Risiken zu entwickeln.“

Umso mehr freue sie sich, dass bis zum Ende des Jahres 11 Bündnisinitiativen entwickelt worden sind, die ab Anfang 2024 umgesetzt werden.

Auch der neue Steuerungskreis stellte sich im Rahmen einer Q&A-Session wie gewohnt den Fragen der Mitglieder. Nicht zuletzt durch die abschließende Austauschrunde in den einzelnen Akteursgruppen sowie ein gemeinsames Abendessen stand am ersten Tag somit der Austausch mit und zwischen den Bündnismitgliedern im Vordergrund.

Gemeinsam Herausforderungen angehen

Ein Grußwort der Parlamentarischen Staatssekretärin für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bärbel Kofler, eröffnete den zweiten Tag der Mitgliederversammlung, der auch interessierten Nicht-Mitgliedern offenstand. Sie zeigte sich sehr zufrieden mit der Arbeit des Textilbündnisses und bedankte sich bei den ehemaligen Mitgliedern des Steuerungskreises für deren Arbeit.

Besonders hob Kofler in ihrer Ansprache die Unterstützung des Dindigul-Abkommens hervor. Dieses sei besonders effektiv, weil alle beteiligten Stakeholder ihre Kräfte bündelten – Unternehmen, Zivilgesellschaft, indische Produktionsfirmen und Gewerkschaften. Genau um diese Art der Zusammenarbeit gehe es im Textilbündnis; darum, gemeinsam Herausforderungen anzugehen, die alleine nicht bewerkstelligt werden können, lobte Kofler.

Geplante EU-Gesetzgebung ist zentral für Bündnismitglieder

Auf großes Interesse stießen auch die verschiedenen Redebeiträge zur EU-Gesetzgebung. Gabriella Waibel reiste als Vertreterin der EU-Kommission eigens aus Brüssel an und ermöglichte den 113 Gästen der Versammlung einen Einblick in den Stand verschiedener EU-Gesetzesinitiativen für eine nachhaltige und kreislauffähige Textilwirtschaft. Im Anschluss daran wurden in weiteren Inputs auch die Perspektiven der Marken, Lieferanten und der Rechteinhaber*innen dargestellt. Letzteres unterstreicht die besondere Relevanz des Themas für das Textilbündnis, das auch beim Arbeitstreffen im April bereits auf der Agenda stand.

Der Nachmittag des zweiten Tages stand ganz im Lichte der gemeinsamen Arbeit an zentralen Fragestellungen, die in verschiedenen Workshops aufgegriffen wurden. Auch waren die neuen EU-Regularien und ihre Implikationen für die Textilindustrie zentrales Thema. Einzelne Workshop-Sessions befassten sich beispielsweise mit den neuen Biodiversitätskriterien für Standards und Einkauf, dem Umgang mit Post-consumer-Abfällen oder Nachhaltigkeitskriterien im Baumwollanbau.

Hinweis

Die aktuelle Webinarreihe zur EU-Gesetzgebung, die das Textilbündnis aktuell mit dem Grünen Knopf anbietet, ergänzt die Beiträge auf der Mitgliederversammlung optimal. Weitere Informationen dazu sowie die Möglichkeit, sich zu registrieren, finden Sie hier: https://gruener-knopf.de/en/eu-webinar-series 

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Veröffentlichung der Review-Berichte 2023

Aktuelles
17.11.2023

Veröffentlichung der Review-Berichte

Review-Prozess 2023

Der Review-Prozess ermöglicht es Unternehmen, sich im Detail mit Risiken innerhalb ihres Liefernetzwerks und den damit einhergehenden Sorgfaltspflichten auseinanderzusetzen. Ziel ist es, die schwerwiegendsten Risiken zu identifizieren und ihnen effektiv vorzubeugen. Am 15.11. wurden die ersten Berichte für 2023 auf der Website veröffentlicht.   

29 von 70 Unternehmen haben in diesem Jahr am Review-Prozess teilgenommen. Die ersten Unternehmen konnten den Prozess bereits abschließen – ihre Berichte sind seit dem 15. November  online. Die übrigen Berichte werden derzeit finalisiert und sukzessive veröffentlicht. 

Erstmals erkennt das Textilbündnis zwei alternative Berichterstattungen im Rahmen des Basiselements 1 an. So kommen in diesem Jahr 13 Unternehmen ihrer Berichtspflicht anhand des Berichts an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und 21 Unternehmen anhand der Berichterstattung gemäß den Anforderungen des Grünen Knopfs 2.0 nach. 

Unternehmen, die 2021 am Review-Prozess teilgenommen haben und in diesem Jahr über ein alternatives Berichtsformat berichten, erstatten 2023 letztmalig zu ihren Fortschritten, d.h. ihren Zielen und Maßnahmen der Roadmap 2021 Bericht. 

Die Mitglieder der weiteren Akteursgruppen – NGOs, Verbände, Standardorganisationen, Gewerkschaften, die Bundesregierung sowie beratende Mitglieder – nahmen ebenfalls am Review-Prozess teil und beantworteten Leitfragen. Auch diese sind seit dem 15. November auf der Homepage des Textilbündnisses zu finden. 

Mitgliedsunternehmen, die erst nach dem Start der Berichterstattungsphase ins Textilbündnis eingetreten sind, müssen in diesem Jahr noch keinen Review-Bericht einreichen.  

Risikobetrachtung ist Grundlage der Berichterstattung 

Der Review-Prozess ist Teil des Basiselements 1 und bietet Unternehmen im Textilbündnis einen Rahmen für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten sowie ein entsprechendes Berichtsformat. 

Grundlage dafür ist eine Risikobetrachtung, die der Sorgfaltspflichtenlogik folgt und dabei die tatsächlichen und möglichen Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Geschäftspartner, Arbeitnehmer*innen, weitere Stakeholder und nicht zuletzt auf Umwelt und Klima in den Mittelpunkt stellt. 

In den vergangenen Monaten haben die Unternehmen dazu ihre Risiken analysiert und priorisiert und anschließend Ziele und Maßnahmen festgelegt, mit denen sie diesen sogenannten Sektorrisiken etwa bei Löhnen und Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Treibhausgas-Emissionen und beim Chemikalieneinsatz begegnen möchten. 

Auswertungsgespräche ermöglichen detaillierte Betrachtung der Berichte  

Wie bereits 2021, bewertete auch in diesem Jahr ein Tandem aus Bündnissekretariat und unabhängigen Expert*innen die Risikoanalysen sowie die Ziel- und Maßnahmenpläne der Unternehmen. Neben den individuellen Fortschritten seit dem letzten Review-Prozess prüfte das Tandem auch, ob sich die neuen Ziele sinnvoll und nachvollziehbar aus der Risikoanalyse ableiten und ob die Ziele ausreichend ambitioniert sind. Die Bewertung fand im Rahmen von eintägigen Auswertungs- und Beratungsgesprächen statt. Im Anschluss daran bestand für die Unternehmen die Möglichkeit, ihre Risikoanalyse sowie die Ziele und Maßnahmen entsprechend dem Feedback zu überarbeiten. 

Über die Berichte 

Die online Review-Berichte bestehen aus den folgenden Elementen: 

  • Das Unternehmensprofil enthält  allgemeine Unternehmensangaben, Informationen zur Wertschöpfungskette und zum Lieferketten-Management, dem Beschaffungsmodell und zu Fasern.
  • Aus dem Fortschrittsbericht geht hervor, ob ein Unternehmen seine im letzten Review-Durchgang gesteckten Ziele erreicht hat.
  • In der Roadmap geben die Unternehmen an, welche der 11 Sektorrisiken sie in ihren Liefernetzwerken identifiziert haben und welche Ziele und Maßnahmen sie daraus ableiten. Sie gehen zudem darauf ein, wie sie die Risikoanalyse erstellt haben.
  • Im letzten Berichtsteil stellen die Unternehmen dar, welche Beschwerdemechanismen und -kanäle es in ihrer Lieferkette gibt und wie sie den Zugang zu diesen fördern.
Wie geht es weiter? 

Einige Unternehmen finalisieren derzeit ihre Berichte unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Auswertungsgespräch. Diese Berichte werden in den kommenden Wochen sukzessive veröffentlicht.  

Für Unternehmen, die in diesem Jahr über ein alternatives Format (BAFA-Bericht oder Grüner-Knopf-2.0-Zertifizierung) berichten haben, werden die Berichte ebenfalls sukzessive, sobald öffentlich verfügbar, in den Mitgliederprofilen verlinkt. 

 

Weiterführende Informationen 

Übersicht aller Berichte: https://www.textilbuendnis.com/berichte/ 

Mitglieder-Übersicht: https://www.textilbuendnis.com/uebersicht/ 

Der Review-Prozess: https://www.textilbuendnis.com/der-review-prozess/ 

 

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Steuerungskreis beschließt Ausweitung der Datenerhebung zur Lieferkettentransparenz

Aktuelles
06.11.2023

Steuerungskreis beschließt Ausweitung der Datenerhebung zur Lieferkettentransparenz

Im Rahmen seiner jährlichen Klausur hat der neu gewählte Steuerungskreis des Textilbündnisses unter anderem einen Beschluss zu Basiselement 2 gefasst.

Dieser zeigt, dass der Steuerungskreis weiterhin konsequent auf die zunehmenden Transparenzanforderungen an die Mitglieder des Bündnisses reagiert.

Basiselement 2 umfasst die Transparenz über die Lieferkette, also die Veröffentlichung von Lieferkettendaten im Rahmen einer aggregierten Bündnisliste auf dem Open Supply Hub.
Denn eine Voraussetzung für die Verantwortungsübernahme in der eigenen Lieferkette ist, dass verlässliche Daten zu den Produktionsstandorten vorliegen. Die Offenlegung dieser Daten ermöglicht eine vereinfachte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsunternehmen.

Daher übermittelt jedes Mitgliedsunternehmen dem Bündnissekretariat jährlich eine Liste seiner Lieferanten (mindestens Tier 1) über Open Supply Hub (OS Hub). Für diesen Prozess greifen die Regeln zur bislang freiwilligen Veröffentlichung von Lieferantendaten in einer aggregierten Liste. Durch die aggregierte Lieferantenliste legen die Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu den Produktionsstätten nicht direkt offen. In der Liste wird ersichtlich, dass es Bündnisunternehmen gibt, die in der jeweiligen Fabrik produzieren lassen.

Gemäß dem neu getroffenen Beschluss wird die Datenerhebung im Basiselement 2 ab 2025 vertieft: Bündnisunternehmen sind dann verpflichtet, die Daten ihrer Tier 1 sowie ihrer Tier 2 Lieferanten an das Bündnissekretariat zu übermitteln. Das Bündnis veröffentlicht diese anschließend aggregiert im Open Supply Hub. Weitere Lieferkettenstufen können freiwillig übermittelt werden.

Auf Grundlage der Lieferkettendaten entwickelt das Bündnis Ideen für Projekte weiter und baut bedarfsorientierte Unterstützungsangebote für Mitgliedsunternehmen aus. Zudem nutzt das Bündnis die Daten für die bündniseigene „Incident List“. Auf dieser werden wöchentlich gemeldete Missstände oder Vorfälle in der textilen Lieferkette aufgeführt, die im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten der Bündnisunternehmen stehen könnten. Anhand der Liste gleicht das Bündnissekretariat regelmäßig die von Vorfällen betroffenen Produktionsstätten mit der internen Lieferantenliste ab. Besteht eine Geschäftsbeziehung eines Mitgliedunternehmens zu der Produktionsstätte, wird das entsprechende Mitglied informiert.

Das Textilbündnis unterstreicht mit der Erweiterung der Datenerhebung seinen Einsatz für mehr Lieferkettentransparenz und stärkt gleichzeitig die Weiterentwicklung bedarfsorientierter Projekte.

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Position zu Verhandlungen des Mindestlohns in Bangladesch

Aktuelles
05.10.2023

Position zu Verhandlungen des Mindestlohns in Bangladesch

Existenzsichernde Löhne und ein Recht auf Verhandlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen weltweit

Aktuell wird in Bangladesch der Mindestlohn neu verhandelt. Der Mindestlohn wurde zuletzt 2018 erhöht. Gemäß dem lokalen Arbeitsrecht geschieht dies mindestens alle fünf Jahre durch ein sechsköpfiges „Minimum Wage Board“, das über die Setzung des Mindestlohns in sämtlichen Sektoren entscheidet. Auch vor dem Hintergrund der aktuell hohen Inflation haben Gewerkschaften wiederholt eine Erhöhung des Mindestlohns gefordert.

Mit einem Brief hat sich nun die Bangladesh Garment & Industrial Workers Federation (BGIWF) an das Textilbündnis gewandt und um Unterstützung gebeten. Auch die Gewerkschaftsverbände Akato Garment Workers Federation, Bangladesh Independent Garment Workers Union Federation, Bangladesh Revolutionary Garment Workers Federation, National Garment Workers Federation sind Mitzeichner des Briefs.

Das Bündnis für nachhaltige Textilien unterstützt die faire Bezahlung von Beschäftigten in der Textilindustrie und betont die bedeutsame Rolle von Gewerkschaften bzw. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in diesem Kontext. Der Steuerungskreis des Textilbündnisses hat sich im Namen der Mitgliedschaft wie folgt geäußert: 

 Gemeinsam mit Gewerkschaften, Unternehmen und Zivilgesellschaft setzen wir uns für faire und formelle Arbeitsbedingungen sowie existenzsichernde Löhne weltweit ein. Existenzsichernde Löhne ermöglichen ein Leben in Würde, ein erklärtes Ziel aller Akteur*innen in der Textillieferkette. Gewerkschaften spielen weltweit eine wichtige Rolle für fair bezahlte und sichere Arbeitsplätze. Die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gehören zu den zentralen Grundrechten. Es ist wichtig, dass Gewerkschaftsmitglieder frei sowie ohne Einschränkung, Einmischung oder Angst vor Vergeltung ihren Tätigkeiten nachgehen können.“ 

 Im Bündnis für nachhaltige Textilien gilt das Thema existenzsichernde Löhne als eins von vier Fokusthemen. Das Bündnis und seine Mitglieder streben die Zahlung existenzsichernder Löhne in der gesamten Lieferkette gemäß anerkannter Benchmarks anhand international anerkannter Referenzrahmen an.  

Den Brief finden Sie hier.

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Webinar Series: Europe’s Green Transition in the Textile Sector

Aktuelles
04.10.2023

Webinar Series: Europe’s Green Transition in the Textile Sector

The webinar series of The Partnership for Sustainable Textile and the Green Button on upcoming legislation under the EU Textile Strategie goes into the second round – Hinweis: Diese Webinar Reihe findet auf Englisch statt

Join the Partnership for Sustainable Textiles and the Green Button on 23rd of October 2023 for the second session of the webinar series to learn more about the EU’s Green Deal and how it will affect the textile and garment sector. Hear from experts and stakeholders about what’s coming and how to be best prepared.

In late 2019, the European Commission published its European Green Deal, the EU’s new growth strategy to make the EU climate neutral by 2050 and to transform the EU into a modern, resource-efficient, and competitive economy. In March 2022, the publication of the Strategy for Sustainable and Circular Textiles followed, setting out a vision to ensure that: “By 2030 textile products placed on the EU market are long lived and recyclable, to a great extent made of recycled fibres, free of hazardous substances and produced in respect of social rights and the environment.”

Under these strategies, the EU Commission has put forward several far-reaching legislative initiatives, many of them are expected to enter into force from 2025 and 2026 onwards. Introducing far-reaching new design requirements, greenwashing regulation, rules to prevent overproduction and overconsumption, and rules to handle textile waste more responsibly, these initiatives will completely overhaul the rules for production, consumption, sale, and disposal of textiles in the EU.

You want to know more about the legislative framework under the EU Green Deal and how it could initiate change and affect your business? Join us for the next webinars on upcoming legislation under the EU Green Deal and the EU Textile Strategy!

The webinar series will provide you with:

  • an introduction to the wider EU policy landscape and how upcoming legislations relate to international obligations
  • a deep dive into specific legislative initiatives that will transform the textile and apparel sector in the coming years
  • a better understanding of how these initiatives will likely impact companies and global supply chains.

Please click here for more information on the series.

23st of October 2023 10am – 11:30am

New reporting requirements and standards: The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

With the Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) on the horizon, companies are preparing for the new reporting standard. The new requirements will allow for consistent and comparable reporting that will help both companies to unify their reporting obligations and the public to easily understand and compare sustainability efforts. The webinar will focus on the perspectives of brands, reporting experts and suppliers, we will also critically examine the potential pitfalls of burden sharing between brands, retailers, and suppliers.

Register here.

 

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Auf dem Weg zu mehr Lieferkettentransparenz

Aktuelles
07.09.2023

Auf dem Weg zu mehr Lieferkettentransparenz

Lieferantenliste der Bündnisunternehmen veröffentlicht

Das Bündnis für nachhaltige Textilien begrüßt den Upload der aktuellen Lieferantenliste der Bündnisunternehmen bei unserem Partner Open Supply Hub (OSH). Die Liste beinhaltet nun alle Tier 1 Lieferanten der Unternehmen im Bündnis, also die Zulieferer der finalen Produkte, und umfasst insgesamt 8755 Produktionsstätten weltweit!

Vollständige Tier 1 Lieferantenliste der Bündnisunternehmen öffentlich

Die Veröffentlichung der Zuliefererdaten über die aggregierte Bündnisliste war für die Unternehmen bisher freiwillig. Im Herbst 2022 beschloss der Steuerungskreis, die Übermittlung der Tier 1 Lieferanten zu einer verpflichtenden Anforderung für alle Bündnisunternehmen zu machen.
Durch die aggregierte Lieferantenliste legen die Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu den Produktionsstätten nicht direkt offen. In der Liste wird ersichtlich, dass es Bündnisunternehmen gibt, die in der jeweiligen Fabrik produzieren lassen.

Freiwilliges Engagement der Unternehmen im Bündnis

Einige Unternehmen gehen sogar über die Anforderungen an die Mitgliedschaft hinaus. 9 Unternehmen haben ihre Produktionsstätten, zusätzlich zu den Tier 1 Lieferanten, direkt an OSH übermittelt und schaffen damit volle Transparenz über ihre Zulieferer. 7 Unternehmen haben darüber hinaus Daten der tieferen Lieferkette an das Bündnissekretariat geliefert.

Ausnahmen möglich – aber selten

Zudem bestand die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Veröffentlichung einzelner Produktionsstandorte zu beantragen. Dies wurde genehmigt, wenn ein Standort einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden könnte. Denn damit wäre die Anonymität der öffentlichen Daten nicht mehr gewährleistet. Die Ausnahmeregelung nahmen nur 3 Unternehmen in Anspruch.

Bedeutender Mehrwert für die Bündnisarbeit

Neben dem Zugewinn an Transparenz in den Lieferketten der Bündnisunternehmen hat das umfangreiche Register von Produktionsstätten auch Auswirkungen auf die Arbeit im Bündnis: Für die Planung von Projekten kann das Bündnissekretariat künftig bereits vor Beginn der Projekte geeignete Regionen und potenzielle Kandidaten für eine Teilnahme identifizieren.
Darüber hinaus erkennt das Bündnissekretariat nun anhand der Lieferantenliste, aus welchen Produktionsregionen der deutsche Textilmarkt seine Waren bezieht. Dies erleichtert das Identifizieren von Sektorrisiken in den Regionen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des Open Supply Hub.