Fokusthemen

Beschwerdemechanismen und Abhilfe

Fokusthema

Die Förderung des Zugangs zu Abhilfe und Wiedergutmachung ist ein elementarer Bestandteil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Arbeiter*innen in der textilen Lieferkette müssen die Möglichkeit haben, auf Missstände am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen und bei Bedarf wirksame Abhilfe und Wiedergutmachung zu erhalten.

Unternehmen sollten deshalb dafür Sorge tragen, dass Arbeiter*innen in ihren Lieferketten Zugang zu funktionsfähigen Beschwerdemechanismen haben. Dabei kann es sich einerseits um innerbetriebliche Beschwerdemechanismen und lokalen Anlaufstellen handeln. Andererseits können sie Beschwerden im Rahmen von unternehmensinternen (seitens des einkaufenden Unternehmens) oder unternehmensübergreifenden (im Rahmen von Sektor- und Mitgliedsinitiativen) Backup-Beschwerdemechanismen vorbringen.

Die Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex orientiert sich an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der OECD Handreichung für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Textil- und Bekleidungssektor. Anhand der in den Leitprinzipien festgesetzten Wirksamkeitskriterien kann effektiver Zugang zu Beschwerdemechanismen und Abhilfe geschaffen werden.

Insbesondere dort, wo Betroffene noch keinen Zugang zu wirksamen Beschwerdemechanismen haben, setzen sich das Bündnis und seine Mitglieder für den Aufbau neuer oder die Ausweitung bestehenden Beschwerdemechanismen ein.

Referenzrahmen

Angelehnt an die Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD Handreichung für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Textil- und Bekleidungssektor setzen sich das Textilbündnis und seine Mitglieder dafür ein, potenziell Betroffenen, die nachteiligen Auswirkungen ausgesetzt sein können, Zugang zu effektiven Beschwerdemechanismen sowie Abhilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Bei der Bewertung der Effektivität der Beschwerdemechanismen greifen die in den UN-Leitprinzipien niedergelegten Wirksamkeitskriterien.

Als Orientierung dienen zudem die Ergebnisse der von der Europa-Universität Viadrina durchgeführten Studie „Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten – Empfehlungen für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensausgestaltung“ sowie die vom OHCHR Accountability and Remedy Project (ARP) herausgebrachten Empfehlungen „Enhancing effectiveness of non-State-based grievance mechanisms in cases of business-related human rights abuse“.

Anforderungen und Indikatoren

Die Voraussetzungen, um Abhilfe und Wiedergutmachung zu leisten, sind intern im Unternehmen geschaffen. Die Verfahrensordnung zum Umgang mit eingehenden Beschwerden sowie eine Übersicht über die verschiedenen Beschwerdekanäle (innerbetrieblich, lokal, back-up), aus der mindestens hervorgeht, welche Länder, Sektorrisiken und Zielgruppen durch welche Mechanismen abgedeckt sind, liegen öffentlich vor und werden regelmäßig aktualisiert. Jährlich und anlassbezogen werden Effektivität und Anwendungsbereich der genutzten Beschwerdeverfahren überprüft und die entsprechenden Maßnahmen zur Adressierung identifizierter Bedarfe umgesetzt.

Anforderungen Indikatoren

 Eingehende Beschwerden

Es wird öffentlich zu eingegangenen Beschwerden berichtet.

  • Anzahl der eingegangenen und in den Anwendungsbereich des Beschwerdemechanismus fallenden Beschwerdefälle pro Sektorrisiko.

Behandlung von Beschwerden

Eingegangene Beschwerden werden anhand der oben beschriebenen Verfahrensordnung behandelt und entsprechende Abhilfe und – sofern angemessen – Wiedergutmachung geleistet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird überprüft. Dabei werden Betroffene und ihre Vertretungen mit einbezogen.

  • Anteil der in den Anwendungsbereich des Beschwerdemechanismus fallenden, einvernehmlich gelösten und somit abgeschlossenen Beschwerdefälle.

Ausbau des Zugangs

Der Zugang zu effektiven Beschwerdemechanismen (innerbetrieblich, lokal, back-up) für potenziell Betroffene und ihre Vertretungen wird kontinuierlich ausgebaut.

  • Anteil der Tier 1 Produzenten, die x% des Beschaffungsvolumens ausmachen, bei denen potenziell Betroffene und ihre Vertretungen über Zugang zu mindestens einem effektiven Beschwerdemechanismus (lokal, unternehmensintern, unternehmensübergreifend) verfügen.

  • Anteil der Tier 2-3 Produzenten, bei denen potenziell Betroffene über Zugang zu mindestens einem effektiven Beschwerdemechanismus (lokal, unternehmensintern, unternehmensübergreifend) verfügen.

  • Anteil der Tier 1-3 Produzenten, die mit Maßnahmen (bspw. im Rahmen von Trainings) zur Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen hinsichtlich ihrer Rechte und der Nutzung der vorhandenen Beschwerdemechanismen unterstützt werden.

  • Anteil der Tier 1-3 Produktionsstätten, die beim Aufbau innerbetrieblicher Beschwerdestrukturen unterstützt werden (bspw. durch Teilnahme an bzw. Förderung von entsprechenden Trainingsprogrammen).

Fokusthemen im Textilbündnis

Mit Fokusthemen will das Textilbündnis, die Wirkung seiner Aktivitäten vergrößern und dazu Kräfte und Ressourcen sinnvoll bündeln.