Sektorrisiken

Gesundheit und Sicherheit

Über das Sektorrisiko

Gesundheit und Sicherheit gehören zu den von der OECD definierten Sektorrisiken in der Textil- und Bekleidungsindustrie . Oftmals arbeiten Arbeiter*innen in den Nähereien, Spinnereien und im Baumwollanbau unter unsicheren und beengten Verhältnissen.

Zum einen geht das mit erhöhten Gesundheitsrisiken einher. Zum anderen steigt das Unfallrisiko – insbesondere dann, wenn Sicherheits- und Arbeitsstandards nicht eingehalten werden, den Arbeiter*innen die nötige Schutzausrüstung fehlt und sie viele Überstunden machen (müssen).  Beispielsweise kommen Arbeiter*innen im Baumwollanbau oder in Produktionsschritten mit Nassprozessen mit giftigen Pestiziden und gefährlichen Chemikalien in Berührung. Auch bestimmte Arbeitsschritte können die Arbeiter*innen gefährden und ihrer Gesundheit kurz- bis langfristig schaden, beispielsweise das Sandstrahlen für Jeans mit abgenutztem Look.

Vulnerable Personengruppen wie jugendliche Arbeiter*innen, junge Mütter und Schwangere sowie Menschen mit Behinderungen sind zusätzlich gefährdet und bedürfen eines besonderen Schutzes.

Unternehmen unterliegen Sorgfaltspflichten und haben daher die Verantwortung, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken in ihrer Lieferkette zu analysieren, ihnen vorzubeugen und sie zu mildern. Dafür sollten sie eng mit ihren Zulieferern zusammenarbeiten, um die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben und den Zugang zu effektiven Beschwerde- und Abhilfemechanismen für Arbeitskräfte sicherzustellen. Neben qualifizierten sozialen Auditierungen und Zertifizierungen empfiehlt die OECD insbesondere, die Beschäftigten in den Produktionsstätten beziehungsweise Arbeitnehmervertreter*innen einzubinden.

Darüber hinaus können Unternehmen mithilfe von verantwortungsvollen Einkaufspraktiken zum Schutz und besseren Arbeitsbedingungen für Arbeiter*innen  in den Produktions- und Anbaubetrieben beitragen. Zu verantwortungsvollen Einkaufspraktiken gehören unter anderem faire Preisverhandlungen, gemeinsame Planung und angemessene Lieferzeiten.

Ein Beispiel: Der Bangladesh Accord on Fire and Building Safety

2013 brachte der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza das Thema Sicherheit in Bekleidungsfabriken in den Fokus der Weltöffentlichkeit. Aus diesem Grund initiierte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller 2014 das Bündnis für nachhaltige Textilien.

Als direkte Reaktion auf den Fabrikeinsturz entstand daneben mit dem Bangladesh Accord on Fire and Building Safety ein länderspezifisches, rechtlich bindendes Abkommen zwischen Gewerkschaften und Markenunternehmen mit dem Ziel, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen in den Textilfabriken in Bangladesch zu verbessern: rund 1600 Textilfabriken in 38 000 Inspektionen wurden überprüft und daraufhin bauliche Veränderungen, Brandschutzmaßnahmen und Umbauten an der Elektrik vorgenommen.

Soziale Bündnisziele und -standards

Das Textilbündnis hat soziale Bündnisziele formuliert, die alle Mitglieder durch den Beitritt ins Bündnis anerkennen. Diese Ziele orientieren sich an internationalen Sozialstandards, insbesondere an den ILO-Übereinkommen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die sozialen Bündnisziele enthalten auch Anforderungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. 

Wie setzt sich das Textilbündnis für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ein?

Gesundheit und Sicherheit zählen zu den elf Sektorrisiken, die Bündnisunternehmen im Review-Prozess in den Blick nehmen müssen. Die Unternehmen analysieren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken entlang ihrer Lieferkette und setzen sich entsprechende Ziele und Maßnahmen, um ihre schwerwiegendsten Risiken anzugehen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.

Darüber hinaus arbeiteten Bündnismitglieder in der mittlerweile abgeschlossenen Bündnisinitiative Chemikalien- und Umweltmanagement  gemeinsam daran, schädliche Chemikalien in Nassprozessen zu substituieren. Wenn Chemikalien sicher gelagert und verwendet werden, Arbeiter*innen ausreichend geschützt sind und verunreinigtes Wasser fachgerecht aufbereitet wird, schützt das gleichermaßen Arbeiter*innen und die Umwelt.

Weiterführende Informationen
Ausgewählte internationale Instrumente und Standards

Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, 1981 (ILO-Übereinkommen 155)

Übereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006 (ILO-Übereinkommen 187)

Übereinkommen über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit, 1990 (ILO-Übereinkommen 170)

Ressourcen