Bündnisinitiativen

Bündnisinitiative Beschwerdemechanismen

Die Förderung des Zugangs zu Abhilfe und Wiedergutmachung ist ein elementarer Bestandteil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Arbeiter*innen in der textilen Lieferkette müssen die Möglichkeit haben, auf Missstände am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen und bei Bedarf wirksame Abhilfe zu erhalten.

Dazu braucht es funktionierende Beschwerdemechanismen. Möglich sind etwa fabrikinterne Beschwerdekanäle, zivilgesellschaftliche Anlaufstellen und/oder sogenannte Back-up-Mechanismen von einkaufenden Unternehmen oder Brancheninitiativen.​ Das Ziel der 2020 gestarteten Bündnisinitiative (BI) Beschwerdemechanismen ist es deshalb, Bündnismitglieder dabei zu unterstützen, effektive Beschwerdemechanismen zu implementieren. Die BI besteht bereits aus zwei Kooperationsprojekten. Weitere Projekte sind in Planung.

Modul zur Öffnung des Fair Wear Beschwerdemechanismus für Bündnismitglieder
Eckdaten

Zeitraum: April 2021 bis Oktober 2022

Kooperationspartner: Fair Wear Foundation, Dutch Agreement on Sustainable Garments and Textile

Beteiligte Bündnismitglieder: Esprit, s.Oliver, Seidensticker, FEMNET

Beteiligte AGT-Unterzeichner: G-Star, HEMA, Arisa

Länder: Vietnam, Indien

Das Textilbündnis kooperiert mit der Fair Wear Foundation (FWF) und dem holländischen Agreement on Sustainable Garments and Textile (AGT), um Arbeiter*innen in der Lieferkette der beteiligten Bündnismitglieder einen besseren Zugang zu Beschwerdemechanismen sowie zu Abhilfe und Wiedergutmachung zu ermöglichen. Darüber hinaus wollen die Projektbeteiligten eine Vielzahl von (neuen) parallelen, oftmals ineffektiven Kanälen vermeiden und stattdessen auf bestehende und erfahrene Mechanismen bauen und diese weiterentwickeln.

Durch die Kooperation kann eine Gruppe von Bündnis- und AGT-Unternehmen den Beschwerdemechanismus der Fair Wear Foundation in Vietnam und Indien nutzen. Für die Unternehmen gelten dabei die gleichen Anforderungen wie auch für FWF-Mitglieder selbst, unter anderem:

  • Aufklärung der Arbeiter*innen über die Nutzung des FWF Mechanismus,
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von Beschwerdefällen,
  • Umsetzung von Abhilfe und Wiedergutmachung,
  • transparente Veröffentlichung der Beschwerdefälle auf der Fair Wear Website

Gleichzeitig werden diese eng begleitet: Die Fair Wear unterstützt sie dabei, interne Prozesse zur Annahme und Lösung von Beschwerden zu etablieren sowie in ihren Zulieferfabriken auf den Mechanismus aufmerksam zu machen.

Langfristig soll ein gemeinsamer Beschwerdemechanismus entstehen, den Mitglieder unterschiedlicher Initiativen nutzen können. In der ersten Projektphase geht es somit auch darum, Parameter und Elemente für einen solchen Mechanismus zu identifizieren und zu definieren. Die Aufnahme weiterer Unternehmen und Länder ist für die zweite Phase angedacht.

„Mit diesem Ansatz möchten wir die Rechte der Beschäftigten in unseren Lieferketten stärken. Zudem wollen wir durch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Stakeholdern voneinander lernen und Wissen aufbauen, wie man mit Beschwerden umgeht und Arbeiterinnen und Arbeiter richtig unterstützt,“ Larissa Forntheil, Managerin für Corporate Responsibility bei Seidensticker.

Sabrina Müller, Head of Sustainability bei der s.Oliver Group: „Wir möchten unseren bestehenden Ansatz bezüglich Beschwerden und Abhilfemaßnahmen in unserer Lieferkette weiterentwickeln. Die Zusammenarbeit mit dem Bündnis, anderen Unternehmen und der Fair Wear Foundation mit ihrem etablierten Beschwerdesystem bietet uns die Chance, dieses Thema effizienter und vor allem gemeinsam anzugehen. So können wir eine Vielzahl unterschiedlicher Kanäle vermeiden und Arbeiterinnen und Arbeitern in der Branche den Zugang erleichtern.“

“Making sure that workers are listened to and can voice their complaints requires a system. Our complaints helplines in major garment-producing countries serve exactly this purpose. Working together with our member brands, we work hard to address the complaints that the helplines bring to light.”

Der Beschwerdemechanismus der Fair Wear Foundation bietet Arbeiter*innen bei Zulieferbetrieben telefonisch, per Mail oder App die Möglichkeit, Beschwerden über Arbeitsbedingungen vorzubringen. Diese werden von lokalen Mitarbeiter*innen der FWF entgegengenommen und bearbeitet. Gemeinsam gehen einkaufendes Unternehmen und die betroffene Fabrik der Beschwerde nach und leisten bei Bedarf Abhilfe und Wiedergutmachung. Inhalt und Status eingehender Beschwerden veröffentlicht die FWF auf ihrer Homepage.

Die Fair Wear Complaints procedure gibt weitere Einblicke in die Vorgehensweise.

Modul zur Stärkung fabrikinterner Beschwerdemechanismen in Pakistan
Eckdaten

Zeitraum: Februar 2022 bis April 2023

Kooperationspartner: Fairtrade Deutschland e.V.

Beteiligte Unternehmen: Primark, Hch. Kettelhack, Hugo Boss, Takko, Tex idea 

Land: Pakistan

Funktionierende Beschwerdemechanismen tragen dazu bei, mangelhafte Arbeitsbedingungen zu melden und zu beheben. Mögliche Mechanismen sind etwa fabrikinterne Beschwerdekanäle, zivilgesellschaftliche Anlaufstellen und/oder sogenannte Back-up-Mechanismen von einkaufenden Unternehmen oder Brancheninitiativen. Zielsetzung des Kooperationsprojektes zwischen Fairtrade Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie Mitgliedsunternehmen des Bündnisses für nachhaltige Textilien ist die Verbesserung interner Beschwerdestrukturen bei pakistanischen Zulieferern. Die Textilunternehmen Primark, Hch. Kettelhack, Hugo Boss und Takko beteiligen sich aktiv an dem Projekt. Das pakistanische GIZ-Vorhaben TextILES unterstützt finanziell und inhaltlich.

Das Projekt stattet Arbeitnehmer*innen und Management in bis zu 20 pakistanischen Textilfabriken mit den notwendigen Kenntnissen und Mitteln aus, um Beschwerden über Arbeitsbedingungen gemeinsam zu lösen. Dies wird durch ein maßgeschneidertes Schulungsprogramm erreicht, das die Sensibilisierung des Managements, die Bewusstseinsbildung der Arbeitnehmer*innen und den gemeinsamen Aufbau und die Stärkung funktionierender und nachhaltiger Beschwerdestrukturen umfasst.

Umgesetzt wird das Vorhaben von Fairtrade Deutschland mit einem lokalen Team. Dabei wird auf die Erfahrungen und das Know-how des Fairtrade-Textilprogramms zurückgegriffen, das bereits seit 2014 erfolgreich in Indien umgesetzt wird. Der Programmansatz zum Umgang mit Beschwerden wird auf den lokalen Kontext in Pakistan übertragen und angepasst.

Welche Maßnahmen sind geplant?
  • Sensibilisierung des Managements für die Bedarfe der Arbeitnehmer*innen und Schulung im Umgang mit eingehenden Beschwerden
  • Trainings für Arbeitnehmer*innen, um sie über ihre Rechte und die Nutzung von Beschwerdemechanismen aufzuklären
  • Trainings zur Funktion und Etablierung von Beschwerdemechanismen für Arbeitnehmer*innen und Management

Der Textil- und Bekleidungssektor ist der wichtigste Industriezweig Pakistans. Etwa 15 Millionen Menschen (rund 38 % der Arbeitskräfte im verarbeitenden Gewerbe) sind in Pakistans Textilindustrie beschäftigt. Anders als in vielen anderen Produktionsländern der Textilindustrie ist in Pakistan ist die Mehrzahl der Beschäftigten in Pakistan männlich (ca. 70 %).

Doch die Probleme sind dieselben, unter anderem mangelnde Arbeitssicherheit, niedrige Löhne sowie fehlende Mitbestimmung und Dialog zwischen Management, Arbeitnehmer*innen und staatlichen Institutionen.

Zwar existiert in Pakistan ein rechtlicher Rahmen für Arbeitsrecht, die Behandlung von Beschwerden, Gewerkschaften und Arbeitsinspektionen auf Provinz- und Bundesebene. Die Gesetze schreiben zum Beispiel die Einrichtung von Beschwerdeausschüssen im Zusammenhang mit Mobbing, Vertrauensleuten für die interne Bearbeitung von Beschwerden oder das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen vor. Allerdings erschweren unzureichende Beschwerdemöglichkeiten und zu selten durchgeführte Arbeitsinspektionen die Behebung schwerwiegender Probleme wie Einschüchterung unabhängiger Gewerkschaften, erzwungene Überstunden, sexuelle Belästigung, unzureichende hygienische Bedingungen, fehlende Pausen, Krankheitsurlaub oder Verweigerung von Löhnen.

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