Aktuelles
10.11.2021

Aktualisierung der Fashion Industry Charter for Climate Action

Am Freitag endet die Weltklimakonferenz in Glasgow. Während der zweiwöchigen Konferenz stellte das Fashion Charter die neue Fassung der Fashion Industry Charter for Climate Action vor. Die Vorgaben der jeweils aktuellen Fashion Charter dienen dem Textilbündnis und seinen Mitgliedern seit Februar 2021 als Referenzrahmen für die Bearbeitung des Sektorrisikos Treibhausgas-Emissionen.

Die Fashion Industry Charter for Climate Action ist Teil der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC). Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß entlang der gesamten textilen Wertschöpfungskette schrittweise zu reduzieren. Auf diese Weise soll bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden, um den Klimawandel auf maximal 1,5°C zu beschränken.

In einer Pressemitteilung schreibt das zuständige UN-Sekretariat für Klima, die Modeindustrie sei ein wichtiger globaler Akteur, der aktiv zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele beitragen muss. Die neue Fassung des Dokuments bilde einen Dekarbonisierungsplan, mit dem die Modebranche das gemeinsame Ambitionsniveau steigere, um der Begrenzung der Klimaerwärmung auf maximal 1.5°C gerecht zu werden, bzw. die Treibhausgase bis 2030 zu halbieren und bis 2050 Nullemissionen anzustreben.

Zur Erreichung dieses Zieles bezeichnet die Fashion Charter tiefgreifende systemische Änderungen als notwendig. Sie fordert von Unternehmen, sich wissenschaftlich fundierte Ziele zu setzten (Science Based Targets, SBT) und schlägt unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Bis 2030 sollen Unternehmen sicherstellen, dass die Energie für ihre eigenen Prozesse zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • 100% der vorrangig genutzten Fasern müssen bis 2030 aus bevorzugten Fasern bestehen (angelehnt an die Textile Exchange Definition).
  • Unternehmen sollen sich kurzfristige Ziele für verbesserte Produktnutzung und Produktdesign setzen, um den Lebenszyklus der Produkte zu verlängern.

Die Unterzeichner der Fashion Charter repräsentieren einen signifikanten Anteil der weltweiten Mode- und Textilindustrie. Bisher haben 130 Unternehmen und 41 “Supporting Organisations” die Fashion Charter unterzeichnet, darunter Burberry, H&M Group, VF Corporation, adidas, Kering, Chanel, Nike, und PUMA aber auch Lieferanten wie Crystal Group, TAL Apparel und viele weitere.

Auch das Textilbündnis ist seit 2018 eine unterstützende Organisation der Fashion Charter. Seit 2021 dient die Charter im Textilbündnis als Referenzrahmen für die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Unternehmen, Lieferanten und weitere Akteure der Textil- und Modeindustrie sollen Maßnahmen umsetzen, um dieses Ziel zu erreichen. Sie können sich dabei am Handbuch zum Klimaschutz (Climate Action Playbook) orientieren.

Das Textilbündnis plant ein Webinar für Mitglieder, um sie über die Anpassungen der Fashion Charter und deren Bedeutung für das Textilbündnis zu informieren.

Über die Fashion Industry Charter for Climate Action

Das Ziel der Fashion Industry Charter for Climate Action ist es, die Modeindustrie bis spätestens 2050 auf Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu bringen, um die globale Erwärmung unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Seit dem Start der Charter im Jahr 2018 haben sich 130 Unternehmen und 41 unterstützende Organisationen zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Die Charter bietet einen Rahmen für den Stakeholder-Dialog und das Engagement für den Klimaschutz.

Über das UNFCCC

Die United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) hat mit 197 Vertragsparteien eine nahezu universelle Mitgliedschaft und ist der Muttervertrag des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015. Hauptziel des Pariser Abkommens ist es, den globalen durchschnittlichen Temperaturanstieg in diesem Jahrhundert deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten und die Bemühungen um eine weitere Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau voranzutreiben.

Das UNFCCC ist auch der Muttervertrag des Kyoto-Protokolls von 1997. Oberstes Ziel aller Vereinbarungen im Rahmen des UNFCCC ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das eine gefährliche Beeinträchtigung des Klimasystems durch den Menschen verhindert, und zwar in einem Zeitrahmen, der den Ökosystemen eine natürliche Anpassung und eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht.