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Umgang mit Beschwerden
Internationale Standards und Rahmenwerke wie die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder die "OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector" fordern einhellig, dass Unternehmen effektive Beschwerdemechanismen für Menschen bereitstellen, die potentiell von sozialen und ökologischen Auswirkungen betroffen sind.
Dies gilt für den Fall, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen verursacht oder sie über ihre Lieferanten bzw. durch ihre Geschäfts- oder Einkaufspraktiken dazu beigetragen haben. Sind Verletzungen der Rechte eingetreten, müssen Unternehmen Abhilfe schaffen und gegebenenfalls bei entstandenen Schäden auch Wiedergutmachung leisten.
Das Textilbündnis unterstützt seine Mitglieder dabei, effektive Beschwerdemechanismen entlang der eigenen Lieferkette aufzubauen oder sich an solchen zu beteiligen. Das Textilbündnis als Initiative verfügt über keinen eigenen Beschwerdemechanismus, über den eine Einigung erreicht werden kann. Werden dennoch Informationen über konkrete Missstände oder Vorfälle in der Lieferkette an das Bündnis herangetragen, werden diese wie folgt bearbeitet:
- Das Bündnissekretariat informiert das betroffene Mitglied sowie den Steuerungskreis.
- Das Mitglied erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Der Steuerungskreis befasst sich in seiner nächsten regulären Sitzung mit dem Fall und verabschiedet ein Antwortschreiben sowohl an die oder den Absender*in als auch an das Mitglied.
- Bei Bedarf unterstützt das Bündnissekretariat bei der Koordination eines ersten Austausches zwischen den betroffenen Parteien sowie der Identifizierung möglicher externer Partner (z.B. alternative Beschwerdeverfahren und/oder Streitschlichtungsoptionen).
- Das Bündnissekretariat erkundigt sich wiederholt beim Mitglied bezüglich der Ergebnisse und dem Stand bei der Lösung des Falles. Je nach Entwicklung kann sich der Steuerungskreis erneut mit dem Fall befassen.
Informationen können gerichtet werden an mail[at]textilbuendnis.com.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Sorgfaltspflichten. Dort ist auch das Infopapier „Zugang zu Abhilfe- und Beschwerdemechanismen sichern und fördern. Sorgfaltspflichten verstehen und umsetzen“ verlinkt.