Review-Prozess 2021: Veröffentlichung der Berichte

Aktuelles
15.11.2021

Review-Prozess 2021: Veröffentlichung der Berichte

Der Review-Prozess steht für die individuelle Verantwortung der Unternehmen im Bündnis für nachhaltige Textilien, Sorgfaltspflichten in ihrem Liefernetzwerk umzusetzen. Ziel des Review-Prozesses ist es, die schwerwiegendsten sozialen, ökologischen und Korruptions-Risiken zu analysieren und ihnen effektiv vorzubeugen. Heute veröffentlicht das Bündnis für nachhaltige Textilien die Review-Berichte.

108 von insgesamt 124 Bündnismitgliedern haben am Review-Prozess teilgenommen. 36 von 55 Unternehmen konnten den Prozess bereits abschließen und ihre Berichte sind ab heute online. Die übrigen Berichte werden nach dem Auswertungsgespräch noch überarbeitet und sukzessive veröffentlicht.

53 Mitglieder der weiteren Akteursgruppen – NGOs, Verbände, Standardorganisationen, Gewerkschaften, die Bundesregierung sowie beratende Mitglieder – nehmen ebenfalls am Review-Prozess teil und beantworten Leitfragen. Auch diese sind jetzt auf der Homepage des Textilbündnisses zu finden.

16 Mitglieder sind erst nach dem Start der Berichterstattungsphase ins Textilbündnis eingetreten oder unterliegen als assoziierte Mitglieder nicht der Berichtspflicht.

Individuelle Verantwortung & Sorgfaltspflichten

Der Review-Prozess bietet Unternehmen im Textilbündnis einen Rahmen für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten sowie ein entsprechendes Berichtsformat. Der Prozess wurde auf der Grundlage von Empfehlungen der OECD grundlegend überarbeitet und fokussiert nun noch stärker als zuvor auf die kontinuierliche Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen in der Wertschöpfungskette im Sinne der Anforderungen der OECD an unternehmerische Sorgfaltspflichten (OECD Due Diligence Guidance).

Ziel des Textilbündnisses ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Produktionsländern zu verbessern und die Umweltauswirkungen der Branche zu minimieren. Dies wollen die Textilbündnis-Mitglieder mit einer ambitionierten Umsetzung ihrer individuellen Sorgfaltspflichten erreichen. Grundlage dafür ist eine Risikobetrachtung, die der Sorgfaltspflichtenlogik folgt und dabei die tatsächlichen und möglichen Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Geschäftspartner, Arbeitnehmer*innen, weitere Stakeholder und nicht zuletzt auf Umwelt und Klima in den Mittelpunkt stellt.

In den vergangenen Monaten haben die Unternehmen dazu ihre Risiken analysiert und priorisiert und anschließend Ziele und Maßnahmen festgelegt, mit denen sie diesen sogenannten Sektorrisiken etwa bei Löhnen und Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Treibhausgas-Emissionen und beim Chemikalieneinsatz begegnen möchten.

Beratung und Überprüfung im Auswertungsgespräch

Erstmals fanden eintägige Auswertungs- und Beratungsgespräche statt. Dabei bewertete ein Tandem aus Bündnissekretariat und unabhängigen Expert*innen die Risikoanalysen und Ziel- und Maßnahmenpläne, die die Unternehmen zuvor im bündniseigenen Berichts-Tool TexPerT eingegeben hatten. Neben den individuellen Fortschritten seit dem letzten Review-Prozess prüfte das Tandem auch, ob sich die neuen Ziele sinnvoll und nachvollziehbar aus der Risikoanalyse ableiten und ob die Ziele ausreichend ambitioniert sind. Nach dem Gespräch konnten die Unternehmen ihre Risikoanalyse sowie die Ziele und Maßnahmen noch einmal überarbeiten.

Sibylle Baumgartner von focusright, eine der unabhängigen Expert*innen, über die Auswertungsgespräche: „Im Rahmen der Auswertungsgespräche konnten wir mit den Unternehmen eine vertiefte Diskussion zu den Anforderungen an eine systematische Risikoanalyse gemäß OECD Anforderungen führen. Für viele war insbesondere der Blick über die gesamte Lieferkette neu und herausfordernd. Unser Eindruck ist, dass der Review-Prozess die Unternehmen sensibilisiert für eine systematische und übergeordnete Risikoanalyse, welche die gesamte Lieferkette im Blick hat. Wir konnten vielfach eine positive Entwicklung von den ersten Versionen bis zu den jetzt veröffentlichten Berichten beobachten.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) begleitete sechs der 55 Auswertungsgespräche und kommt unter anderem zu folgendem Schluss: „Bei vielen Unternehmen bestehen weiter inhaltliche Herausforderungen, wie etwa die Einbindung von lokalen Stakeholdern. Dennoch können wir grundsätzlich feststellen, dass die Auswertungsgespräche mit ihrer Mischung aus Beratung und Überprüfung ein wertvoller Baustein des Review-Prozesses sind. Für die einzelnen Unternehmen sind sie gut geeignet, ein besseres Verständnis für die individuelle Umsetzung von Sorgfaltspflichten zu erreichen und ihre eigene Leistung adäquat darzustellen. Das ist ein positives Zeichen und weist in die richtige Richtung zu mehr Nachhaltigkeit in der ganzen Branche.“

Transparenz, Verbindlichkeit und Erfolgskontrolle

Beim Arbeitstreffen des Textilbündnisses Ende Oktober 2021 sprach die geschäftsführende Parlamentarische Staatssekretärin des BMZ, Dr. Maria Flachsbarth, den Bündnisunternehmen ihre Anerkennung aus und betonte, dass der Review-Prozess für sie gerade während der Pandemie und weltweiten Krise herausfordernd war: „Ich freue mich sehr, dass sich viele von Ihnen dieser anspruchsvollen Prüfung gestellt haben. Der Review-Prozess sorgt für Transparenz und Verbindlichkeit und ist eine Erfolgskontrolle. Sie gehen mutig voran und zeigen, dass Sie Verantwortung nicht nur übernehmen wollen, sondern es letztendlich auch nachprüfbar tun. Dafür mein großer Respekt und großer Dank. Ich bin überzeugt, dass ihre Mühe lohnt.“

Fortschritte und Herausforderungen

Die Risikoanalysen und Auswertungsgespräche zeigen, dass viele Unternehmen ihre direkten Zulieferer bereits gut kennen. Das sind insbesondere Konfektionsbetriebe (Tier 1). Nach wie vor bestehen jedoch vielfach Wissenslücken und dementsprechend weniger Zugang zu Informationen und Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Das Textilbündnis unterstützt seine Mitglieder auf dem Weg zu mehr Lieferkettentransparenz, unter anderem mit einem Leitfaden (DE und EN), einer Expert*innen-Gruppe und durch die Kooperation mit dem Open Apparel Registry.

Darüber hinaus sieht die Mehrheit der Bündnisunternehmen Herausforderungen beim Aufbau effektiver Beschwerdemechanismen, insbesondere wenn diese auch für potenziell Betroffene in der tieferen Wertschöpfungskette zugänglich sein sollen. In diesem Kontext setzen sich einige Bündnismitglieder im Rahmen der Bündnisinitiative Beschwerdemechanismen dafür ein, dass mehr Textilarbeiter*innen Zugang zu Beschwerdemechanismen und Abhilfe erhalten. Ein gemeinsames Projekt mit der Fair Wear Foundation (FWF) ist Teil der Bündnisinitiative.

Wie schon in den Vorjahren ging der Review-Prozess auch in diesem Jahr mit Austritten oder Ausschlüssen einher. Einige Unternehmen konnten ihren Berichtspflichten aufgrund mangelnder zeitlicher Ressourcen nicht nachkommen oder sahen in dem durchaus aufwendigen Prozess keine ausreichende Relevanz für ihr Unternehmen. Da die Teilnahme am Review-Prozess für alle Mitglieder verpflichtend ist, werden Mitglieder ausgeschlossen, wenn sie ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen (können).

Über die Berichte

Die online Review-Berichte bestehen aus vier Teilen:

  • Das Unternehmensprofil enthält allgemeine Unternehmensangaben, Informationen zur Wertschöpfungskette und zum Lieferketten-Management, dem Beschaffungsmodell und zu Fasern.
  • Aus dem Fortschrittsbericht geht hervor, ob ein Unternehmen seine im letzten Review-Durchgang gesteckten Ziele erreicht hat. Einige Unternehmen haben hier auch Angaben dazu gemacht, wie sich die COVID-19-Pandemie auf ihr Unternehmen und ihre Lieferkette ausgewirkt hat und wie sie damit umgegangen sind.
  • In der Roadmap geben die Unternehmen an, welche der 11 Sektorrisiken sie in ihren Liefernetzwerken identifiziert haben und welche Ziele und Maßnahmen sie daraus ableiten. Sie gehen zudem darauf ein, wie sie die Risikoanalyse erstellt haben.
  • Im letzten Berichtsteil stellen die Unternehmen dar, welche Beschwerdemechanismen und -kanäle es in ihrer Lieferkette gibt und wie sie den Zugang zu diesen fördern.
Wie geht es weiter?

Einige Unternehmen sind noch damit beschäftigt, ihre Berichte nach dem Auswertungsgespräch zu finalisieren. Diese Berichte werden in den kommenden Wochen sukzessive veröffentlicht. Anschließend wertet das Bündnissekretariat auch auf der Grundlage von Rückmeldungen der Mitglieder den Review-Prozess inhaltlich und prozessual aus. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im April 2022 im Jahresbericht 2021 veröffentlicht. Anschließend beginnen die Überlegungen bezüglich etwaiger Anpassungen für den Review-Prozess im Jahr 2023.

Ein zentraler Aspekt dabei werden die Anforderungen des im Juni 2020 beschlossenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sein, die möglichst weitgehend im Review-Prozess 2023 abgebildet werden sollen. Der Leiter des Bündnissekretariats Jürgen Janssen ist sich aber schon jetzt sicher: „Für Unternehmen im Bündnis sind Sorgfaltspflichten kein Fremdwort. Sie sind daher jetzt bereits gut vorbereitet, auch regulatorische Anforderungen in diesem Bereich zu erfüllen. Gemeinsam werden wir im Textilbündnis weiter daran arbeiten, die effektive Umsetzung von Sorgfaltspflichten voranzutreiben.“

Weiterführende Informationen

Übersicht aller Berichte: https://www.textilbuendnis.com/berichte/

Mitglieder-Übersicht: https://www.textilbuendnis.com/uebersicht/

Der Review-Prozess: https://www.textilbuendnis.com/der-review-prozess/