Fokusthemen

Geschlechtergerechtigkeit

Fokusthema

Arbeiterinnen in der Textilindustrie sind häufig Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit oder einer Behinderung ausgesetzt.

Regelmäßig erleben vor allem Frauen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Entgelt-Ungleichheit, Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg oder Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft. Wie kann diese Diskriminierung beseitigt und geschlechtsspezifische Gewalt im Textilsektor überwunden werden?

Wichtig ist, dass Beschäftigte in Produktionsstätten ihre Rechte kennen und für das Thema geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisiert sind. Aber auch die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die Stärkung von Gewerkschaften und Beteiligungs- und Beschwerdekomitees sowie von Frauen in diesen Gremien sind wichtige Ansätze.

Referenzrahmen

Das Textilbündnis und seine Mitglieder erkennen an, dass die Gleichstellung der Geschlechter eine notwendige Bedingung für nachhaltiges Wirtschaften und Arbeiten ist. Die Vision des Bündnisses und seiner Mitglieder ist eine würdige, sichere und gesunde Arbeitswelt, in der alle Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen alle Arbeitnehmer*innen beseitigt werden. Das gilt insbesondere für Frauen und andere vulnerable Gruppen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Geschlechtsidentität, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus, Behinderung oder anderen sozial-konstruierten Merkmalen einem höheren Risiko für Diskriminierung ausgesetzt sind.

Das Bündnis und seine Mitglieder arbeiten darauf hin, die effektive Teilhabe von Arbeitnehmer*innen, insbesondere Frauen, in der Arbeitswelt zu gewährleisten. Dabei orientieren sich das Bündnis und seine Mitglieder an den einschlägigen internationalen Normen und Rahmenwerken wie den ILO Übereinkommen 100, 111, 156, 175, 183 und 190, der UN-Frauenrechtskonvention, den Gender Dimensions of the Guiding Principles on Business and Human Rights und der Agenda 2030.

 

Anforderungen und Indikatoren

Die Zielsetzung einer Arbeitswelt ohne Gewalt und Diskriminierung ist im Unternehmen verbindlich geregelt. Eine entsprechende Grundsatzerklärung inkl. einer groben Beschreibung zielführender Prozesse und Maßnahmen liegt öffentlich vor und wird regelmäßig aktualisiert.

Anforderungen Indikatoren

Aufklärung und Sensibilisierung

Management und Arbeitnehmerschaft der Produzenten (Tier 1) kennen die eigenen Rechte und Pflichten aus den einschlägigen ILO Übereinkommen zu Diskriminierung sowie die bestehenden Beschwerde- und Abhilfemöglichkeiten.

Management und Arbeitnehmerschaft bei x% der Tier 1 Produzenten, die x% des Beschaffungsvolumens ausmachen, wurden mit Maßnahmen der Aufklärung oder Trainings über GBVH sowie Rechte und Pflichten, die sich aus der ILO C190 sowie dem Sektorrisiko Diskriminierung (OECD Guidance) ergeben, erreicht.

Identifizierung und Prävention/Abhilfe

Instrumente zur Identifizierung und Adressierung von geschlechtsspezifischen Risiken stehen zur Verfügung und werden genutzt.

Anteil der Geschäftspartner/Produzenten auf Tier 1 und/oder Tier 2 oder 3, die beim Aufbau effektiver gendersensibler Beteiligungskomitees (wie z.B. Anti-Harassment Committees, Women Participation Committees etc.) oder der Entwicklung und Umsetzung von GBVH Agreements oder Gender Action Plans unterstützt werden.

Geschlechterparität und Empowerment

Frauen sind in Managementpositionen auf Ebene der Produzenten (Tier 1) zunehmend repräsentiert sowie darin bestärkt eine Führungsrolle einzunehmen und für ihre Rechte einzutreten.

  • Anteil von Frauen in Managementpositionen (z.B. Line Manager)

  • Anteil von Frauen in Führungsrollen in Gewerkschaften oder Beteiligungskomitees

Einkaufspraktiken und GBVH

Der Einfluss der eigenen Einkaufspraktiken auf GBVH wird unter Einbeziehung der eigenen Geschäftspartner/Produzenten auf Tier 1 analysiert und adressiert.

Anteil der Arbeitnehmer*innen, die regelmäßig Überstunden leisten, wird kontinuierlich reduziert.

Mutterschutz

Den besonderen Bedürfnissen von Frauen während der Schwangerschaft und in ihrer Rolle als Mutter wird Rechnung getragen.

Anteil der Arbeiter*innen auf Ebene der Tier 1 Produzenten, die gesetzlichen/betrieblichen Mutterschutz/Elternzeit in Anspruch nehmen und danach in den Job zurückkehren.

Fokusthemen im Textilbündnis

Mit Fokusthemen will das Textilbündnis, die Wirkung seiner Aktivitäten vergrößern und dazu Kräfte und Ressourcen sinnvoll bündeln.