Fokusthemen

Beschwerdemechanismen und Zugang zu Abhilfe

Die Förderung des Zugangs zu Abhilfe und Wiedergutmachung ist ein elementarer Bestandteil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Arbeiter*innen in der textilen Lieferkette müssen die Möglichkeit haben, auf Missstände am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen, um bei Bedarf wirksame Abhilfe und Wiedergutmachung zu erhalten.

Unternehmen sollten deshalb dafür Sorge tragen, dass Arbeiter*innen in ihren Lieferketten Zugang zu funktionsfähigen Beschwerdemechanismen haben. Dabei kann es sich einerseits um innerbetriebliche Beschwerdemechanismen und/oder lokale Anlaufstellen handeln. Andererseits können sie Beschwerden im Rahmen von unternehmensinternen (seitens des einkaufenden Unternehmens) oder unternehmensübergreifenden (im Rahmen von Sektor- und Mitgliedsinitiativen) Backup-Beschwerdemechanismen vorbringen.

Insbesondere dort, wo Betroffene noch keinen Zugang zu wirksamen Beschwerdemechanismen haben, setzen sich das Bündnis und seine Mitglieder für den Aufbau neuer oder die Ausweitung bestehenden Beschwerdemechanismen.

Das Textilbündnis verfügt über keinen eigenen branchenweiten Beschwerdekanal, sondern arbeitetet mit etablierten Partnern daran, das Thema voranzutreiben. Sollten das Bündnis trotzdem Beschwerdefälle erreichen, greift ein dafür definitiertes Vorgehen. 

Unsere Projekte zu diesem Fokusthema

Referenzrahmen

Angelehnt an die Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD Handreichung für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Textil- und Bekleidungssektor setzen sich das Textilbündnis und seine Mitglieder dafür ein, potenziell Betroffenen, die nachteiligen Auswirkungen ausgesetzt sein können, Zugang zu effektiven Beschwerdemechanismen sowie Abhilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Bei der Bewertung der Effektivität der Beschwerdemechanismen greifen die in den UN-Leitprinzipien niedergelegten Wirksamkeitskriterien.

Als Orientierung dient der 2024 von OHCHR veröffentlichte Guide „Access to Remedy in cases of business-related Human Rights Abuse”. Zudem werden die Ergebnisse der von der Europa-Universität Viadrina durchgeführten Studie „Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten – Empfehlungen für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensausgestaltung“ sowie die vom OHCHR Accountability and Remedy Project (ARP) herausgebrachten Empfehlungen „Enhancing effectiveness of non-State-based grievance mechanisms in cases of business-related human rights abuse“ zurate gezogen.

Im Bereich Beschwerdemechanismen und Abhilfe wird zudem ein großer Fokus auf Zusammenarbeit mit anderen Initiativen gelegt. Ein Beispiel dafür ist das Collaboration Protocol mit Fair Wear und Amfori zur gemeinsamen Behandlung von Beschwerden.

Weiterführende Informationen und Links

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